BiggeLand fördert wieder Kleinprojekte im Jahr 2024!

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Anschaffung von verschiedenen Elementen wie einem Tischkicker für das Tennisheim. Foto: VfR Rüblinghausen 1909 e.V.
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Ergebnisse der Projektwoche zum Thema Umwelt und Klimaschutz an der Katholischen Grundschule Gerlingen.
Foto: Katholische Grundschule Gerlingen

Neues Jahr – neues Geld: Vereine, Einrichtungen und Private können ab Montag, den 12.02 bis zum 22. März 2024 erneut Förderanträge für Kleinprojekte bis 20.000 € Gesamtkosten bei der LEADER-Region „BiggeLand – Echt.Zukunft.“ einreichen. Unterstützt werden investive Maßnahmen und Anschaffungen mit einem Fördersatz von bis zu 80 %. Im vergangenen Jahr konnten so 14 Projekte von Antragstellern mit insgesamt fast 200.000 € Gesamtbudget gefördert werden.

Die Kleinprojekte sind ein Förderprogramm vorrangig für Vereine, das Bund und Land in Ergänzung zur bestehenden LEADER-Projekt-Förderung als Bonus zur Verfügung stellen. Es gilt für kleinere Maßnahmen, an der Zuwendung sind die Bundesrepublik Deutschland sowie das Land Nordrhein-Westfalen über den „Sonderplan der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur- und Küstenschutz“ (GAK) mit 90 % beteiligt. 10 % der Förderung stammen zusätzlich aus Mitteln des LEADER-Vereins und werden im BiggeLand somit von den vier Kommunen Attendorn, Drolshagen, Olpe und Wenden getragen.

Die Spielregeln für die Teilnahme am Förderprogramm sind überschaubar: Wer auf die Förderung zugreifen möchte, muss sich bewerben. Dazu müssen beim Regionalmanagement der LEADER-Region alle Bewerbungsunterlagen im Bewerbungszeitraum eingereicht werden. Ein Projekt darf insgesamt nicht mehr als 20.000 € (brutto) kosten, sollte v.a. investiv sein und muss bis Ende November dieses Jahres umgesetzt und abgerechnet werden können.

Aus allen bis zum 22. März eingegangenen Anträgen wählt die LEADER-Region dann die besten aus – denn das Gesamtbudget im Förderprogramm ist begrenzt. Gehen mehr Anträge ein als Budget vorhanden ist, findet eine qualitative Auswahl über eine Bewertungsmatrix statt. In jedem Fall sollte der Benefit für die Region und ihre Menschen möglichst groß sein.

Die LAG BiggeLand, der erweiterte Vorstand der LEADER-Region, entscheidet Mitte April über die Projektauswahl. Danach werden die Verträge mit den Projektträgern geschlossen, und erst dann dürfen die Projektträger mit der Umsetzung beginnen.

Gefördert werden die Maßnahmen mit bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Kosten, also maximal 16.000 €. Die restlichen Mittel müssen die Antragsteller als Eigenmittel aufbringen. Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip, die Projektkosten müssen von den Antragstellern also zunächst vorfinanziert werden.

Eine Infoveranstaltung für Interessierte findet per Videokonferenz am Montag, den 19.02.2024 um 19 Uhr statt. Der Link wird auf der Webseite der LEADER-Region BiggeLand veröffentlicht.

Alle Informationen, Förderbedingungen und Fristen sowie eine Übersicht zu den Kleinprojekten 2023 finden Interessierte im Internet unter www. leader-biggeland.de

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